Welche Änderungen ergeben sich mit dem seit dem 1. Januar 2024 geltendem GEG?
GEG wieder neu seit dem 1.1.2024 - aber was ist noch aktuell beim Neubau oder beim Gebäudebestand?
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Berlin hat dafür eine anschauliche Übersicht zusammengestellt, die weiter hilft. Diese finden Sie 🌍 hier zum Download.
Hintergrund: 2023 wurde bereits der Neubaustandard verschärft, da der zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Referenzgebäudes pro Jahr von 75 % (EH75) auf 55 % (EH55) reduziert wurde.
Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude: Am 1.1.2024 ist diese ebenfalls in Kraft getreten - Anfragen können bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Berlin hat im 🌍 FAQ die passenden Antworten zu möglichen Fragen zum "Heizungsgesetz" bereit gestellt.