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FAQs

03821 - 89 33 - 44         Störungshotline Gasnetz    
03361 - 7 33 23 33        Störungshotline Stromnetz (E.DIS Netz GmbH)    

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
Mittwoch: 14:00 – 17:00
Donnerstag:  09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

Jeder Mieter ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
  • Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages)
  • bei der Abmeldung wird zusätzlich die neue Adresse benötigt (zur Nachsendung der Schlussrechnung)

Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wärme und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Produkts.

Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen. Je nach Höhe der verbrauchten Energie bieten die Stadtwerke günstigere Tarife an. 

Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Lastschriftverfahren
  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • Bareinzahlung

Die Abschläge werden jeweils zum 15. eines Monats fällig.

Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.

Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.

Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Der Sondervertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12. eines Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner zum 31.12. eines Kalenderjahres, mit einer Frist von 4 Wochen in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte gemäß AGB bleiben unberührt.

Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.