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FAQs

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Die Stadtwerke werden dem Kunden eine ordentliche und außerordentliche Kündigung innerhalb von einer Woche nach Zugang in Textform unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Besondere Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB bleiben unberührt.

Nicht vergessen: beim Umzug unbedingt am letzten Tag noch den Stromzähler ablesen. Steht nämlich ein Wohnortwechsel an, dürfen Sie zum einen Ihren Vertrag mit dem Stromversorger kurzfristig kündigen. Zum anderen muss der Stromversorger informiert werden, dass Sie ab jetzt nicht mehr für diese Wohnung Stom beziehst und bezahlst. Gib dazu telefonisch, per Mail, per Online-Formular oder per Post den finalen Zählerstand deinem Stromversorger an. Und auch gleich Ihre neue Anschrift!

03821 - 89 33 - 44         Störungshotline Gasnetz    
03361 - 7 33 23 33        Störungshotline Stromnetz (E.DIS Netz GmbH)    

Jeder Mieter ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
  • Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages)
  • bei der Abmeldung wird zusätzlich die neue Adresse benötigt (zur Nachsendung der Schlussrechnung)

Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen. Je nach Höhe der verbrauchten Energie bieten die Stadtwerke günstigere Tarife an. 

Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wärme und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Schauen Sie unter Downloads gerne unsere Preislisten an oder informieren Sie sich direkt bei unseren Mitarbeitern aus dem Kundencenter.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Lastschriftverfahren
  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • Bareinzahlung

Die Abschläge werden jeweils zum 15. eines Monats fällig.

Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.

Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.

Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
Mittwoch: 14:00 – 17:00
Donnerstag:  09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00