In den letzten Wochen haben Sie Ihre Jahresendabrechnung für Strom und Gas erhalten. Auf der Rechnung finden Sie zum einen Ihren Jahresverbrauch, Ihre bereits entrichtete Zahlung, Ihren bisherigen Abschlag und Ihren Abschlag für das folgende Jahr.
Warum ist es wichtig, meinen Zählerstand zu melden?
Sie werden aufgefordert, Ihren Zählerstand Ihrem Energieversorger mitzuteilen. Anhand dieses Zählerstandes und dem gemeldeten von einem Jahr zuvor wird Ihr Verbrauch abgerechnet – und nur Ihr Verbrauch! Melden Sie Ihren Zählerstand nicht, wird Ihr Energielieferant den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Das führt dazu, dass Ihnen nicht Ihr tatsächlicher, sondern der rechnerisch ermittelte Verbrauch in Abrechnung gestellt wird. Auch Ihre Guthaben oder Forderungen beziehen sich dann auf den rechnerischen Wert.
Melden Sie daher am besten immer Ihren Zählerstand, sobald Sie von Ihrem Netzbetreiber oder Ihrem Energielieferanten dazu aufgefordert werden. Dies können Sie per Post mit der Ihnen zuvor zugeschickten Ablesekarte tun, Sie können ihn aber auch ganz einfach digital übermitteln – per QR-Code, per Formular auf den Webseiten Ihres Energielieferanten, per Mail oder auch per Telefon. Halten Sie dafür Ihre Kunden- und Marktlokationsnummer oder Zählernummer bereit. Alle erforderlichen Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Die Zählernummer befindet sich ebenfalls auf Ihrem Zähler. Hat es bei Ihnen einen Zählerwechsel gegeben, dann halten Sie bitte die neue Zählernummer bereit. Diese befindet sich in der Regel direkt auf Ihrem Zähler.
So prüfen Sie Ihre Energierechnung Schritt für Schritt
Eine Energierechnung kann kompliziert wirken, aber mit ein paar einfachen Kontrollen stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Sind Sie der richtige Adressat?
Überprüfen Sie Namen, Kundennummer und Adresse. Besonders in Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein genauer Blick – manchmal kann es bei der Zustellung zu Verwechslungen kommen. Stimmen auch Zählernummer und Marktlokationsnummer?
Ihre Marktlokationsnummer finden Sie auf der Vertragsbestätigung Ihres Energielieferanten. - Zählerstand im Fokus
Kontrollieren Sie Anfangs- und Endzählerstand. Der Lieferant muss angeben, ob diese abgelesen, anhand der letzten Abrechnung hochgerechnet oder auf Ersatzwerten basieren. Bei Abweichungen von Ihrem eigenen Ablesewert fordern Sie von Ihrem Energielieferanten eine Korrektur an.
Unser Hinweis: Melden Sie immer Ihren Zählerstand, sobald Sie dazu aufgefordert werden. So lassen sich Korrekturen vermeiden und Sie sparen sich Ihre Zeit. - Abrechnungszeitraum und Preisänderungen
Prüfen Sie, ob der Abrechnungszeitraum stimmt und ob evtl. Preisänderungen korrekt berücksichtigt wurden. - Passt der Preis?
Vergleichen Sie den berechneten Tarif mit Ihrem Vertrag. Der Preis besteht i. d. R. aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh). - Sind die Abschläge verrechnet?
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen korrekt mit dem Gesamtbetrag verrechnet worden sein. - Stimmt der Rechnungsbetrag?
Er ergibt sich aus Verbrauch, Preis und verrechneten Abschlägen. - Verbrauchsstelle und Bankverbindung
Ihre Rechnungsadresse ist evtl. nicht die Adresse der Verbrauchsstelle – überprüfen Sie diese und melden Sie es Ihrem Energielieferanten, falls sie nicht übereinstimmen. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, stellen Sie bitte sicher, dass die Bankverbindung korrekt angegeben wurde, um Zahlungen zu ermöglichen. Auch die monatlichen Abschläge werden von dem genannten Konto eingezogen.
Wenn etwas unklar ist, lassen Sie sich die Abrechnung verständlich von Ihrem Energielieferanten erklären. So behalten Sie den Überblick!
Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen
Hat sich der Arbeitspreis und/oder der Grundpreis Ihres Energielieferanten für das Folgejahr geändert, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie davon Gebrauch machen, um Ihren Anbieter zu wechseln, benötigen Sie die 11-stellige Marktlokationsnummer. Diese befindet sich ebenfalls auf Ihrer letzten Abrechnung. Mit der Marktlokationsnummer kann Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet werden. Zukünftig ersetzt die Marktlokationsnummer die Zählpunktbezeichnung.
Haben Sie weitere Fragen? Unsere Stadtwerke Ribnitz-Damgarten helfen Ihnen gerne weiter! Informieren Sie sich auch gerne über die Website der Stadtwerke unter:
Stand: Januar 2025