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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadtwerke-rd.de.
Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Die Website ist noch nicht vollständig mit der BITVO M-V vereinbar. Aktuell belegen wir alle Bilder mit ALT-Texten. Parallel wird unsere Website über ein neues CMS neu entwickelt und mit dem Relaunch wird unsere Website auf Barrierefreiheit ausgebaut.

Es gibt noch kein ein Handbuch oder eine weitere Produktdokumentation, werden aber folgen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
    Kontrast, Lesbarkeit, Hörerlebnis, Formulare, Links

  • Unverhältnismäßige Belastung
    Unsere Website entstand vor dem Inkrafttreten der BITVO MV, wird aber in einem angemessenen Zeitraum relaunched und barrierefrei entwickelt werden (unverhältnismäßiger Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend geltend)

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: eingebettete Kartendienste, Formulare und Informationen für den B2B-Bereich

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.04.2025 erstellt.
Nach einer Analyse mit WAVE hat unsere Website aktuell 18 Fehler, 61 Kontrast-Konflikte, 137 Warnungen, 28 Merkmale, 65 fehlerhafte Strukturelemente, 21 fehlerhafte interaktive Funktionen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.04.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: marketing@stadtwerke-rd.de

Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können

  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen

  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert

  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.

  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

 

 

 

 

 

Quelle für Mustererklärung von Regierung MV