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[Presse] Allgemeine Preise für die Grund- & Ersatzversorgung mit Erdgas (derzeit gültig ab 01.01.2024)

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas (derzeit gültig ab 1. Januar 2024)

Wir informieren: Allgemeine Preise der Grundversorgung mit Erdgas gemäß § 36 Abs. 1 und § 3 Ziff. 22 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 07.07.2005 (BGBI.IS. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272, i. V. m. § 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgung - GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI.IS. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 20.12.2022 I 2512 (Nr. 54) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet (BGBI.IS. 1214).

[siehe Preistabelle oben]

In den Nettoarbeitspreisen ist die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh sowie der CO2 -Preis in Höhe von 0,637 Cent/kWh enthalten. Eine mögliche Anpassung wird derzeit in Bundestag und Bundesrat diskutiert. Erfolgt eine Erhöhung der Umlage, wird sich Ihr Arbeitspreis um den jeweiligen Betrag erhöhen. Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe von derzeit 7 %. Ändert sich dieser Steuersatz, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Die angegebenen Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Grundlage für die oben genannten Preisstufen ist die über einen Zähler erfasste Gesamtmenge. Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH wird zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode für den Verbrauch in den Preisstufen die preiswerteste Variante (Bestpreis) abrechnen.

Ihr Gesamterdgaspreis setzt sich zusammen aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. In Ihren Arbeitspreisen ist der Anteil für die Konzessionsabgabe enthalten. Die Konzessionsabgabe wird unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstsätze berechnet. Vereinbarungen, nach denen keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Die Preisangaben verstehen sich inklusive aller Netznutzungsentgelte.

Basis für die Ermittlung des Grundpreises bildet ein Balgengaszähler (G4 bis G6). Wünscht der Kunde den Einbau oder Betrieb einer anderen Messeinrichtung durch den Netzbetreiber, so werden zusätzlich zum Grundpreis die dadurch entstehenden Mehrkosten (Differenz veröffentlichte Zählerkosten abzüglich Balgengaszähler Haushalt gem. Preisblatt des Netzbetreibers) berechnet. Beauftragt der Kunde einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb, vermindert sich der Grundpreis um die Kosten für den Gaszähler.

[siehe Preistabelle oben]

Hinweise auf die Bedingungen zur Ersatzversorgung:

Beziehen Sie als Letztverbraucher über das Netz der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH Erdgas, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, liegt ein Fall der sog. Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG vor. Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH rechnet Haushaltskunden in der Ersatzversorgung nach den oben genannten Preisen ab. In der Ersatzversorgung gelten gem. § 3 GasGVV u. a. §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22, sowie § 20 Abs. 3 der GasGVV. Die Ersatzversorgung endet, wenn Sie aufgrund eines Energieliefervertrages von einem Lieferanten beliefert werden, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Haben Sie nach Ablauf von drei Monaten keinen Energieliefervertrag abgeschlossen und nehmen Sie dennoch weiter Energie ab, kommt bei Haushaltskunden durch die Abnahme ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur unter www.energieeffizienz-online.info.

Hinweis gemäß § 107 EnergieStV: Erdgas, das zu Heizzwecken genutzt wird, ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Hauptzollamt Stralsund, Hiddenseer Straße 2, 18439 Stralsund.