Skip to main content

Informative Jahresabschlussgrüße - Zusammenfassung Netzentgelteberechnung der BNetzA

Wenn Sie sich zum Ende des Jahres noch mit den aktuellen Geschehnissen aus der Energiewelt beschäftigen wollen, haben wir für Sie hier eine Zusammenfassung erstellt.

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das die Verteilung von Mehrkosten in Stromnetzen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung regelt.

Informative Jahresabschlussgrüße

Informationen der Bundesnetzagentur zur Verteilung von Mehrkosten in Stromnetzen mit erneuerbarer Energie

Wenn Sie sich zum Ende des Jahres noch mit den aktuellen Geschehnissen aus der Energiewelt beschäftigen wollen, haben wir für Sie hier eine Zusammenfassung erstellt:

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das die Verteilung von Mehrkosten in Stromnetzen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung regelt. Dies betrifft vor allem Regionen, die mehr Strom erzeugen als verbrauchen. Um Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten zu entlasten, schlägt die Bundesnetzagentur ein 3-stufiges Modell vor.

Im ersten Schritt wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Energie einer besonderen Kostenbelastung ausgesetzt ist. Hierzu wird eine Kennzahl vorgeschlagen, die auf der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung basiert. Überschreitet diese Kennzahl einen festgelegten Schwellenwert, kann die Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. In den betroffenen Regionen sollen die Netzentgelte sinken.

Aktuell könnten 17 Netzbetreiber ihre Mehrkosten wälzen, die rund 10,5 Millionen Netznutzer versorgen. Die Netzentgelte könnten um bis zu 25 Prozent sinken, was zu einer jährlichen Ersparnis von bis zu 120 Euro für einen durchschnittlichen Haushalt führt. Die Gesamtentlastung für 2023 beträgt brutto etwa 608 Millionen Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Niedersachsen.

Im zweiten Schritt erhalten begünstigte Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten werden solidarisch von allen Stromverbrauchern in Deutschland finanziert und über die § 19-Umlage bundesweit gleichmäßig verteilt. Der Mechanismus dieser Umlage soll genutzt werden, wobei die § 19-Umlage von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen würde. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt zusätzliche Kosten von 8,40Euro pro Jahr.

Die Bundesnetzagentur betont, dass die deutliche Entlastung der betroffenen Regionen im Einklang mit überschaubaren zusätzlichen Kosten für alle Stromverbraucher steht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Umlage genutzt wird, um entgangene Erlöse der Netzbetreiber auszugleichen, die durch reduzierte Netzentgelte bestimmter Verbraucher entstehen.

Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2024 ruhigere Zeiten und klare Botschaften.

Für weitere Fragen rund um die Themen Auslaufen von Energiepreisentlastungen, Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 (Strompreis, CO2-Preis) und Preisargumentation erläutern wir Ihnen in unserem FAQ-Teil.

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr Team der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten