Bedingungen zur Bioerdgas-Einspeisung
Grundsätzliche Bedingungen für den Netzanschluss zur Einspeisung von Erdgas aus LNG-Anlagen und Anlagen alternativer Gaserzeugung
1. Der technische Anschluss hat unter Einhaltung der jeweils gültigen technischen Regeln des DVGW durch eine zugelassene Fachfirma in Abstimmung mit dem Netzbetrieb der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH zu erfolgen.
2. In der Übergabestation ist eine den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechende Übergabemessung mit Zustandsmengenumwertung, Mengenregistrierung und Datenfernübertragung zu errichten.
3. Es ist eine den eichrechtlichen Bestimmungen zu entsprechende Anlage zur kontinuierlichen Erfassung der Gasqualität zu errichten. Im Ergebnis muss eine gewichtete monatliche Brennwertermittlung erfolgen.
Das einzuspeisende Gas muss der Erdgasqualität von H-Gas der 2. Gasfamilie entsprechen und vor der Einspeisung odoriert werden. Die Anforderungen an den Brennwert des einzuspeisenden Erdgases richten sich nach den eichrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des zulässigen Abrechnungsbrennwertes und den Forderungen aus der G 685. Der gewichtete monatliche Brennwert der jeweiligen Übergabestelle darf nicht mehr als 2 Prozent vom gesamt gewichteten monatlichen Brennwert des Versorgungsnetzes abweichen.
4. Die Kapazität der Einspeisung darf in Zeiten der Grundlast nicht größer sein als die Summe der geringsten Netzentnahme. Für das Kalenderjahr 2006 lag dieser Wert bei ca. 1.130 kWh/h.
5. Grundlage der Einspeisung ist ein abzuschließender Netzkopplungsvertrag. Da momentan keine Aktivitäten von Einspeisungen aus LNG oder alternativer Gaserzeugung geplant sind, wird dieser Vertrag im konkreten Bedarfsfalle erstellt.